Übernachtungssteuern in italienischen Städten

Sonderabgaben auf touristische Serviceleistungen in Italien.

 

Die Einführung einer Sonderabgabe für die Nutzung touristischer Serviceleistungen seitens Städten und Gemeinden greift in Europa immer mehr um sich. Auch in Italien erheben Gemeinden und Städte Sonderabgaben, die von Touristen, wenn sie in Hotels oder ähnlichen Strukturen übernachten, dort entrichtet werden müssen.

 

Die Höhe der Sonderabgabe richtet sich dabei nach Standort und Hotelkategorie. Die Sonderabgabe ist in bar an Ort und Stelle im Hotel leisten. Derzeit liegt die Abgabe im Bereich zwischen 1,00 bis 4,00 € pro Person und Tag.

 

Änderungen sind jederzeit möglich und daher vorbehalten. Wann, wo und in welcher Höhe diese Sonderabgaben weiterhin eingeführt werden, ist nicht absehbar. Die Eventualität sollte den Reisegästen zur Sicherheit aber angekündigt werden. 

 

Nachfolgend eine Auflistung verschiedener Ziele

 (ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr / Änderungen vorbehalten):

 

Übersicht über alle Regionen

 

Rom

 

Venedig

 

Florenz

 

Bitte klicken Sie auf den Städtenamen, um weitere Informationen zu erhalten

 

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