
Übernachtunssteuern in Italien
Sonderabgaben auf touristische Serviceleistungen in Italien
Eventuelle Sonderabgaben auf touristische Serviceleistungen in Italien. Die Einführung einer Sonderabgabe für die Nutzung touristischer Serviceleistungen seitens Städten und Gemeinden greift in Europa immer mehr um sich. Auch in Italien erheben Gemeinden und Städte von auf Besuch weilenden Touristen Sonderabgaben, die, wenn sie in Hotels oder ähnlichen Strukturen übernachten, dort entrichtet werden müssen. Die Höhe der Sonderabgabe richtet sich dabei nach Standort und Hotelkategorie. Die Gäste müssen diese Sonderabgabe in bar an Ort und Stelle im Hotel leisten. Derzeit liegt die Abgabe im Bereich zwischen 1,00 bis 4,00 € pro Person und Tag. Änderungen sind jederzeit möglich und daher vorbehalten. Wann, wo und in welcher Höhe diese Sonderabgaben weiterhin eingeführt werden, ist nicht absehbar. Die Eventualität sollte den Reisegästen zur Sicherheit aber angekündigt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Service - Wichtige Informationen - Übernachtungssteuern
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